Reklamation Gehörschutz
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Voraussetzung für eine Reklamation
Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch. Grundsätzlich sind Produkte wie Otoplastiken, individuell angepasster Gehörschutz und maßgefertigte Kopfhörer nach §312g BGB (Abs. 2.1), die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Darauf möchten wir uns jedoch nicht ausruhen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur ein maßgefertigtes Produkt zu liefern, sondern auch im Falle einer Reklamation transparent, lösungsorientiert und zuverlässig an Ihrer Seite zu stehen.
Damit wir Ihre Reklamation schnell und sorgfältig prüfen und abwickeln können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Eine Reklamation ist möglich, sofern sich der Auftrag innerhalb des Reklamationszeitraum, 3 Monate ab Rechnungsdatum, befindet und die Ursache nicht auf unvollständige oder zu kurze Abformungen zurückzuführen ist.
- Reklamationen im Zusammenhang mit zuvor abgestimmten Sonderlösungen sind ausgeschlossen, sofern diese nach Rücksprachen mit unserer Technik gemeinsam mit Ihnen festgelegt wurden.
- Bei der ersten Reklamation benötigen wir in der Regel keine neuen Abdrücke. Sollte unsere Technik für die weitere Bearbeitung dennoch neue Abformungen benötigen, werden diese gezielt bei Ihnen angefordert.
- Jede Reklamation wird von uns sorgfältig geprüft. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen eine faire, schnelle und zufriedenstellende Lösung zu finden.
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